Seit einiger Zeit ist – inzwischen beim Bundesgerichtshof – ein Kartellverfahren zwischen dem Bundeskartellamt und dem Land Baden-Württemberg anhängig. Hintergrund ist die weitreichende Tätigkeit der Landesforstverwaltung für die Kommunal- und Privatwaldbesitzer insbesondere im Bereich des Holzverkaufs.
Obwohl die Rechtslage in Hessen nicht unmittelbar mit derjenigen in Baden-Württemberg vergleichbar ist, sieht das Bundeskartellamt eine ähnliche Gefährdungslage für den Anbieterwettbewerb auf dem Holzmarkt durch die Bündelung des Holzverkaufs durch Hessen-Forst für Kommunen und Privatwaldbesitzer und ist daher an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) herangetreten mit der Maßgabe, bis zum Jahresende 2017 ein Konzept vorzulegen, welches die Bündelung des Holzverkaufs durch das Hessen-Forst auflöst.
Das HMUKLV hat daher über den Landesforstausschuss eine Arbeitsgruppe initiiert, welche sich mit diesem Thema befassen soll. Das vom HMUKLV zur konstituierenden Sitzung der AG hat folgenden Wortlaut:
„AG „Zukunft der Holzvermarktung in Hessen“
Information Nr. 1
Im Rahmen der Sitzung des Landesforstausschuss am 20. September 2017 hat die Vorsitzende Frau Staatsministerin Priska Hinz eine Arbeitsgruppe des Landesforstausschusses unter der Leitung von MinDirig Carsten Wilke zur Zukunft der Rundholzvermarktung in Hessen gegründet. In der Arbeitsgruppe wirken Mitglieder des Landesforstausschusses sowie Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und des Hessischen Waldbesitzerverbandes mit.
Auftrag der Arbeitsgruppe ist bis Ende des Jahres ein Konzept zu entwickeln, das unter Wahrung des Einheitsforstamtes in Hessen kartellrechtskonforme Strukturen und Organisationen zur Rundholzvermarktung des Körperschaftwaldes, des Privatwaldes und des Staatswaldes beschreibt. Dieser Vorschlag ist Anfang des Jahres 2018 dem Bundeskartellamt vorzulegen. Das Kartellamt erwartet, dass es bei dem Verkauf von Rohholz zu einer größeren Anzahl und „Vielfalt“ von Anbietern kommt.
Leitgedanken für die zukünftige Rundholzvermarktung in Hessen sind dabei:
- Nach einer noch mit dem Bundeskartellamt abzustimmenden Übergangsfrist zieht sich der Landesbetrieb HessenForst aus der besitzartenübergreifenden Vermarktung des Rundholzes von Privat- oder Körperschaftswaldbetrieben mit einer Waldfläche von mehr als 100 ha. zurück. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das Land Hessen nach wie vor ein Angebot zur Vermarktung von Rundholz aus dem Waldbesitz kleiner 100 ha aufrechterhält.
- Entwicklung von Konzepten für Einrichtung und Etablierung von selbständigen Holzverkaufsorganisationen des Körperschafts- und Privatwaldes mit einer Betriebsgröße von mehr als 100 ha.
- Die Betriebsabläufe beim Landesbetrieb HessenForst sollen so angepasst werden, dass körperschaftliche und private Waldbesitzer mit mehr als 100 ha auch weiterhin das Dienstleistungsangebot des Landesbetriebes („Beförsterung“), abgesehen von der Holzvermarktung, in Anspruch nehmen können.
Am 6. Oktober 2017 fand in Wiesbaden die erste Sitzung der Arbeitsgruppe statt. Gegenstand der nun folgenden Termine wird sein, die notwendigen rechtlichen, administrativen und organisatorischen Aspekte, unter Berücksichtigung der sozialen Belange der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu erarbeiten, die die Umsetzung der oben genannten Leitgedanken einer neu gestalteten, zukunfts- und rechtssicheren Rundholzvermarktung in Hessen ermöglichen. Hierzu zählt auch die Entwicklung wirksamer Förderoptionen.
Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe wird am 27. Oktober 2017 stattfinden.“
Die Geschäftsstelle sieht die Fixierung des HMUKLV auf den Fortbestand des Einheitsforstamtes als nicht sonderlich hilfreich zur Lösung der anstehenden Probleme an. Ziel muss es sein, insbesondere für die waldbesitzenden Kommunen kartellfeste, praktikable und zukunftssichere Lösungen für die Holzvermarktung in Hessen zu finden. Ob hierbei das Einheitsforstamt erhalten bleiben kann, kann nur das Ergebnis des Prozesses sein, nicht jedoch dessen Anfang.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
