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Afrikanische Schweinepest: Informationen und Maßnahmen

Mitte September wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem toten Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg) nachgewiesen. Daher kann derzeit aus Deutschland kein Schweinefleisch in die meisten Nicht-EU-Länder exportiert werden. Weiter gibt es nicht nur ein Importverbot Chinas, Japans und Südkoreas, sondern einen faktischen Exportstopp. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) ist die Afrikanische Schweinepest keine vom Tier zum Mensch übertragbare Infektionskrankheit und daher für Menschen ungefährlich.

Bereits im März diesen Jahres wurde in Polen (21 km von der deutschen Grenze entfernt) eines von acht an der Afrikanischen Schweinepest erkrankten Wildschweinen gefunden und zwar in einem Wald, der sich auch auf deutsches Staatsgebiet erstreckt. Zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest hat Sachsen nach diesem Vorfall mit dem Aufbau von Schutzzäunen entlang der Grenze zu Polen begonnen. Entlang der Lausitzer Neiße wurde auf 4,5 Kilometern eine erste Barriere errichtet. Damit sollte das Einwandern möglicherweise infizierter Wildschweine aus dem Nachbarland erschwert werden.

Die Barriere besteht aus Elektronetzen, denen punktuell auch abschreckende Gerüche anhaften. Mit der Errichtung sollen die Maßnahmen in Brandenburg unterstützt und flankiert werden. Brandenburg hatte wegen der grenznahen Fälle mit dem Aufbau eines 120 Kilometer langen Schutzzaunes von Frankfurt/Oder aus in Richtung Landesgrenze zu Sachsen begonnen.

Anmerkung des DStGB

Wie die schon Anfang 2020 begonnenen Maßnahmen zeigen, trifft die Afrikanische Schweinepest Deutschland und damit die Kommunen nicht unvorbereitet. Nach den in Brandenburg festgestellten Fällen gilt es nun aber, eine weitere Ausbreitung der Schweinepest zu vermeiden. Die finanziellen Folgen für Landwirte und für die fleischverarbeitende Industrie sind bereits jetzt durch den verhängten Exportstopp für Schweinefleisch deutlich spürbar. Die wesentlichen Akteure, insbesondere die zuständigen Landkreise, aber auch betroffenen Gemeinden sowie Jäger und Landwirte, sollten sich eng austauschen und zusammenarbeiten.

Weitere und auch für Städte und Gemeinden nützliche Informationen des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu dem Thema „Afrikanische Schweinepest“ finden sich unter www.bmel.de.

Abt. 2.1 – Mai

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