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Afrikanische Schweinepest – Anzeige von Fallwild (Schwarzwild)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit Schreiben vom 17.02.2015 die Waldbesitzerverbände und die Kommunalen Spitzenverbände gebeten, ihre Mitglieder auf das Seuchenrisiko der Afrikanischen Schweinepest aufmerksam zu machen.

Die sich seit 2007 von Russland über die angrenzenden Staaten ausbreitende, Haus- und Wildschweine befallende, anzeigepflichtige Tierseuche Afrikanische Schweinepest (ASP) hat seit 2014 Estland, Lettland, Litauen und Polen erreicht. Obwohl in den betroffenen Ländern Restriktionsmaßnahmen ergriffen werden, ist eine Einschleppung von ASP in andere Länder nicht ausgeschlossen.

Angesichts des anhaltenden Seuchenverlaufs an den EU-Grenzen kommt es vor allem darauf an, dass in Deutschland weiterhin alle, zur ASP-Früherkennung geeigneten Maßnahmen durchgeführt werden. Hierzu zählt, dass ein vermehrtes Auftreten von Fallwild (Schwarzwild) gemeldet und amtlich abgeklärt wird.

Neben der Jägerschaft, die in das ASP-Früherkennungsverfahren eingebunden ist, sind vor allem Waldbesitzer, forstliche Unternehmen und Dienstleister ein wichtiger Personenkreis, wenn es darum geht, verendet aufgefundenes Schwarzwild den Behörden zu melden. Daher sollen gerade auch die Kommunen auf das ASP-Seuchenrisiko aufmerksam gemacht werden und um ihre Unterstützung bei der Meldung von verendetem Schwarzwild an die örtlich zuständigen Behörden gebeten werden.

Die aktuellen Informationen über ASP sind als Anlage beigefügt.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Anlage ASP Information

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