Startseite Änderungen im Bereich Kindertagesbetreuung ab dem 17. Mai 2021 Wiederholung der SOFORT-INFO vom 17.05.2021

Änderungen im Bereich Kindertagesbetreuung ab dem 17. Mai 2021 Wiederholung der SOFORT-INFO vom 17.05.2021

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat der Geschäftsstelle den Eltern-Fachkraft-Brief sowie das aktualisierte Hygienekonzept mit der Bitte übermittelt, dies weiterzugeben. Die Dokumente sind abrufbar auf unserer Homepage unter der Rubrik:

https://www.hsgb.de/soziales-gesundheit

Das HMSI hat begleitend noch Folgendes ausgeführt:

Mit der 35. Corona-Änderungsverordnung haben sich erneut Änderungen für den Bereich der Kinderbetreuung ergeben. Ab Montag, 17.5., soll wieder jedes Kind in Hessen Zugang zu einem Angebot der Kindertagesbetreuung haben, d.h. der Appell der Landesregierung, Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, gilt nicht mehr. Die Regelungen der sog. Bundesnotbremse bleiben unbeschadet dessen in Kraft, so dass die Änderung unmittelbare Auswirkungen nur auf diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte hat, in denen keine Notbetreuung gemäß § 28b IfSG i.V.m. § 2 Abs. 4 EinrichtungsschutzVO stattfindet.

Anliegend übersende ich Ihnen ein Schreiben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration an die Eltern und Fachkräfte in Kitas und Kindertagespflege in Hessen, dass ich Sie bitte, in Ihrem Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten. Ebenfalls liegen an die aktuellen Hygieneempfehlungen, die in der Präambel und bezüglich der Ausnahmen für Geimpfte und Genesene von Betretungsverboten angepasst wurden. Das Schreiben sowie die aktuellen Hygieneempfehlungen werden zeitnah auf unserer Homepage veröffentlicht.

Zusammengefasst: Die Bundesnotbremse geht vor. In den Landkreisen, in denen nach den Regelungen zur Bundesnotbremse nur Notbetreuung möglich ist, bleibt zunächst alles, wie es war.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2-Dr.R./Rau./Ju./Bü.

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