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Änderungen des HKJGB – Informationen des HMSI

Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) ist geändert worden. Hierzu hat das zuständige Ministerium, dass Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) aktualisierte Informationen veröffentlicht. Zu den Inhalten der Änderung hatten wir in früheren Ausgaben informiert (zuletzt Meldung Nr. 65/2023 in der Ausgabe vom 9.5.2023).

Darauf möchten wir hiermit hinweisen:                                                             

Informationen des HMSI

„Mit Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBl. S. 607) wurde die besprochene Änderung des Fachkraftkataloges in § 25b HKJGB beschlossen und ist seit dem 3. August 2023 in Kraft. https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KJHGHEV9IVZ/part/X .

Auf unserer Internetseite haben wir hierzu Informationen einschließlich Antragsformulare für seitens des HMSI vorzunehmende Feststellungen von Eignungen als Fachkräfte und Hinweise hierzu eingestellt. https://soziales.hessen.de/kinder-und-jugendliche/kinder-und-jugendhilfegesetzbuch/novellierung-hkjgb-2023 .

Auch die „Häufig gestellten Fragen“ zum HKJGB wurden entsprechend aktualisiert. https://soziales.hessen.de/kinder-und-jugendliche/kinder-und-jugendhilfegesetzbuch/novellierung-hkjgb-2023/haeufig-gestellte-fragen . Wir weisen hier insbesondere auch auf die Information zur Ermittlung des DQR 4 Niveaus hin.

Auf diese Informationen möchten wir Sie gerne hinweisen.“

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2 Dr.R./Rau/Bü/Hö/Ju

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