Wie bereits mit Eildienst Nr. 20 vom 12.02.2015 informiert, treten die Gemeindehaushaltsverordnung und die Gemeindekassenverordnung mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.
Die drei hessischen kommunalen Spitzenverbände haben zur Evaluation der GemHVO und der GemKVO eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet und abgegeben. Dabei werden tiefgreifende Änderungen lediglich im Bereich des Haushaltsausgleichs und der Ergebnisverwendung vorgeschlagen.
Umfangreiche Modifikationen währen mit einem erheblichen Umstellungsaufwand für die betroffenen Kommunen verbunden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der fristgerechten Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen kontraproduktiv.
Die Stellungnahme konzentriert sich insbesondere auf die Bereiche Ergebnisverwendung und Haushaltsausgleich. Ferner wird hinsichtlich der Regelungen zu Rückstellungen in der GemHVO eine Klarstellung bzw. Angleichung an das HGB angeregt. Auf nach Ansicht der Arbeitsgruppe unnötige aber kostenträchtige Standards, wie das Erfordernis der farbechten Verfilmung in § 37 Abs. 3 Satz 4 GemHVO, soll möglichst verzichtet werden.
Der Vorschlag des HMdIS, die GemHVO und die GemKVO in einer Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung zusammenzuführen, fand nicht die Zustimmung der gemeinsamen Arbeitsgruppe. Stattdessen soll die GemKVO grundsätzlich beibehalten werden und zusätzlich die Möglichkeit geschaffen werden, durch das Satzungsrecht andere Schwerpunkte zu setzen.
In der Anlage ist die gemeinsame Stellungnahme beigefügt.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
