Die Gemeindehaushaltsverordnung und die Gemeindekassenverordnung treten mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft. Aus diesem Grund hat das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport im Zuge der nach dem Runderlass der Hessischen Landesregierung vom 08. März 2012 (StAnz. S. 354) vorgesehenen Evaluierung die Geschäftsstelle des HSGB um Änderungsvorschläge angefragt und Überlegungen angekündigt, künftig die beiden Verordnungen in einer „Gemeindehaushalts- und Kassenordnung“ zusammenzufassen.
Aus Sicht der Geschäftsstelle sollten derzeit keine grundlegenden Veränderungen an den bestehenden Regelungen vorgenommen werden. Die Regelungen der GemHVO, insbesondere zu den Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen, sind nach einer mehrjährigen Anlaufphase in der Praxis der Städte und Gemeinden angekommen. Mit Blick auf die laufende Aufarbeitung des Aufstellungs- und Prüfungsstaus hinsichtlich der Jahresabschlüsse dürften weitgehende Änderungen zu erheblichen Problemen bei den Städten und Gemeinden führen.
Ebenso sollte eine Zusammenfassung der GemHVO und der GemKVO, auch wenn durch eine solche Überschneidungen der Regelungsbereiche vermieden werden können, aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit nicht vorgenommen werden.
Die Geschäftsstelle ist bis zum 31. Mai 2015 zur Stellungnahme aufgefordert. Eingaben und Änderungsvorschläge durch die Mitgliedskommunen können bei der Stellungnahme berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 18. Mai 2015 eingegangen sind.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
