Die Fraktionen der CDU und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben nunmehr den Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs in den Hessischen Landtag eingebracht (LT-Drs. 20/9138).
Der Gesetzentwurf sieht zum einen die Bildung einer Landeselternvertretung für den Kindergartenbereich vor. Weiterhin regelt das Gesetz die Möglichkeit (keine Verpflichtung), auf Ebene der Gemeinde Gemeindeelternvertretungen bzw. auf der Ebene der Jugendamtsbezirke eine Kreis- oder Stadtelternvertretung zu bilden.
Für die kommunale Praxis von besonderem Interesse ist die weitere Regelung, mit der die Übergangsfrist zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes verlängert wird. Eine entsprechende Ankündigung der Änderung von § 57 HKJGB hatte das Land bereits im Juli gemacht
(vgl. HSGB-Rundschreiben vom 18.07.2022). Danach ist vorgesehen, dass die Umsetzungsfrist am 31.07.2024 endet.
Weitergehende Vorschläge des HSGB für eine dauerhafte realistische Ausgestaltung der Personalstandards hat der Gesetzgeber damit nicht aufgegriffen. Hierzu verweisen wir auf das HSGB-Positionspapier „Kita-Plätze gebracht – Vorgaben für Kitas anpassen und Investitionen unterstützen“ vom 25.07.2022.
Nach aktuell veröffentlichten Zahlen des Hessischen Statistischen Landesamts ist es den Kita-Trägern unter schwierigen Bedingungen gelungen, erneut in erheblichem Umfang zusätzliches pädagogisches Personal zu rekrutieren. Laut Hessischem Statistischem Landesamt waren zum Stichtag 01.03.2022 55.066 Personen als pädagogisches Personal in Tageseinrichtungen für Kinder beschäftigt, ein Jahr zuvor waren es noch 53.462.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2-Dr.R./Rau/Ju/Bü/Hö
