Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes (HFAG) und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften in den Landtag eingebracht (Drucksache 20/9501).
Der Entwurf setzt nunmehr für die Gesetzesebene bereits angekündigte Maßnahmen um.
- Änderung HFAG
Durch Änderung des HFAG wird sichergestellt, dass im Vergleich zu den bisher geltenden Regelungen die Finanzausgleichsmasse um jeweils 314 Mio. Euro erhöht wird. Dies ist in den vom HMdF bekanntgegebenen Planungsdaten für den KFA 2023 bereits „eingepreist“ und wird hier gesetzlich nur nachgezogen. Auch unsere Trendberechnungen für den Grundbetrag 2024 haben diese Erhöhung bereits einberechnet (Eildienst Nr. 14 – ED 172 vom 26.10.2022).
Laut Gesetzesbegründung wird dabei eine Unterstützung der Kommunen angesichts erwartbarer Mehrausgaben durch Aufnahme und Versorgung Geflüchteter, Energiekrise und Inflation sowie Mehrbedarfe im Sozialwesen bezweckt.
- Fristverlängerung Hessenkasse
Weiter wird die angekündigte Verlängerung der Programmlaufzeit des Hessenkassegesetzes ebenfalls umgesetzt (Eildienst Nr. 13 – ED 155 vom 5.10.2022). Damit wird die Forderung der Kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen und zur Umsetzung gebracht.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau/Ju
