Startseite Änderung des HauptsatzungsmustersHier: Gesetz zur Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 06.07.2023

Änderung des HauptsatzungsmustersHier: Gesetz zur Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 06.07.2023

Die Verkündung des Gesetzes zur Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 06.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176 vom 06.07.2023) macht eine Anpassung unseres Hauptsatzungsmusters in § 8 Abs. 5 erforderlich, da das förmliche Beteiligungsverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen auf ein digitales Verfahren umgestellt wurde.

Das aktualisierte Hauptsatzungsmuster mit den zugehörigen Erläuterungen finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

2.2 Vo/SB/YK/Adr/Hg

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