Startseite Änderung der Verordnung über die Dienst-und Reisekostenaufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige (Feuerwehrdienst-und Reisekostenaufwandsentschädigungsverordnung – FwDRAVO)

Änderung der Verordnung über die Dienst-und Reisekostenaufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige (Feuerwehrdienst-und Reisekostenaufwandsentschädigungsverordnung – FwDRAVO)

Durch Verordnung vom 13.08.2020 (GVBL S. 563) ist die Feuerwehrdienst- und Reisekostenaufwandsentschädigungsverordnung – FwDRAVO verlängert worden. Am 01.10.2020 ist die geltende Fassung in Kraft getreten.

Als Änderungen sind insbesondere festzustellen, dass der Kreis der berechtigten Personen in § 1 Abs. 1 um weitere Funktionsträger (Gerätewarte, Leiter von Gemeinde- und Stadtfeuerwehren, Kreiskinderfeuerwehrwarte, Brandschutzerzieher sowie Sprecher der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen) ergänzt wurde.

Des Weiteren ist die Höhe der Dienst- und Reisekostenaufwandsentschädigungs-pauschale um ca. 10 % angehoben worden, um damit eine Wertschätzung des Ehrenamtes zu erreichen.

Die derzeit gültige Fassung der FwDRAVO ist auf unserer Homepage unter Fachinformationen Ordnungsrecht eingestellt.

Wir bitten um Beachtung.

 

 

Abteilung 2.1 Sie/Hg

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