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Änderung der Vergabeverordnung bezüglich Planungsleistungen / Verzeichnis qualifizierter Vergabeberater/-innen

Mit Wirkung zum 24.08.2023 ist die Änderung von § 3 Abs. 7 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) in Kraft getreten. Alle ausgeschriebenen Planungsleistungen bei öffentlichen Vergabeverfahren müssen ab diesem Zeitpunkt addiert werden. Dies hat zur Folge, dass der Schwellenwert für europaweite Ausschreibungen von Planungsleistungen (215.000 Euro) früher als bisher überschritten wird. So werden jetzt auch bei kleinen Bauvorhaben (Bausumme von
ca. 1 Mio. Euro) europaweite Ausschreibungen notwendig.

Die oben dargestellte Rechtslage führt vor allem für kleinere Städte und Kommunen zu einem zeit- und kostenintensiven Mehraufwand hinsichtlich der Ausschreibungen. Zur Unterstützung öffentlicher Auftraggeber haben daher die Ingenieurkammern der Länder eine besondere Qualifizierung von Mitgliedern im Vergaberecht gestartet. Diese qualifizierten Vergabeberater/-innen werden nach bestandener Prüfung in einem von der Bundesingenieurkammer geführten Verzeichnis geführt. Dieses Verzeichnis steht unter der Internetadresse https://bingk.de/vergabeberater/ zur Verfügung.

Mit der Bitte um Beachtung.

2.1 T.D./Ibr

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