Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat mit Schreiben vom 18.03.2015 darüber informiert, dass aus vorgenanntem Investitionsprogramm noch 4,7 Mio. Euro Landesmittel zur Verfügung stehen, für die eine Mittelgewährung auch für 2015 zugelassen wird. Um dies zu ermöglichen wurde mit der Richtlinie zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den U3-Ausbau vom 16.03.2015 der vorgenannte Richtlinientext entsprechend angepasst. Der Text der Richtlinie wird in Kürze im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht werden. Der Text ist zur Kenntnisnahme in der Anlage beigefügt.
Ferner wird vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration darauf hingewiesen, dass der Bund am 22.12.2014 die Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsfinanzierung“ um weitere 550 Mio. Euro beschlossen hat. Auf Hessen entfallen somit weitere ca. 42 Mio. Euro für den U3-Ausbau im 3. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 – 2018. Diese Mittel sollen zwar laut Bundesgesetz bereits schon in 2015 bewilligt werden, stehen aber erst ab 2016 zur Auszahlung zur Verfügung. Eine entsprechende Richtlinie mit weiteren Einzelheiten wird noch erarbeitet.
