Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat durch Erlass vom 16. Dezember 2015 (Az.: IV 4-15 i 01.07) die Hinweise zur Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) geändert, wie sie durch Erlass vom 22.01.2013 – StAnz. S. 222 – gegeben worden waren.
Der Änderungserlass enthält insbesondere
- Anpassungen an die Neuregelungen durch das ab 01.01.2016 geltende FAG,
- eine Konkretisierung des Merkmals „nicht nur vorübergehend eingestellt“ aus § 5 Abs. 1 Satz 1 GemHVO als neuer Hinweis Nr. 7 zu § 5 GemHVO,
- die Umsetzung der Regelungen des § 40 Abs. 1 und 4 HGO im Stellenplan durch Hinweis Nr. 8 zu § 5 GH,
- Änderungen der Hinweise unter Aufgreifen der Bestimmungen insbesondere des Hessischen Tariftreue- und Vergabegesetzes,
- Aktualisierungen von Gesetzesverweisen,
- Neufassungen der Hinweise Nrn. 3, 5-7 zu § 39 GemHVO und
- Übergangsregelungen als Nr. 11.6 Satz 3 der Hinweise zu § 53 GemHVO sowie
- eine Fundstelle für den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 21.
Der beschriebene Erlass enthält des Weiteren als Neufassung der Anlage 6 zu den Hinweisen zur GemHVO ein neu gefasstes Muster zur Kapitalflussrechnung.
Der vorstehend beschriebene Erlass ist StAnz. NR. 1/2016 auf S. 3-5 veröffentlicht.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
