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Änderung der Hinweise zur GemHVO veröffentlicht

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat durch Erlass vom 16. Dezember 2015 (Az.: IV 4-15 i 01.07) die Hinweise zur Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) geändert, wie sie durch Erlass vom 22.01.2013 – StAnz. S. 222 – gegeben worden waren.

Der Änderungserlass enthält insbesondere

  • Anpassungen an die Neuregelungen durch das ab 01.01.2016 geltende FAG,
  • eine Konkretisierung des Merkmals „nicht nur vorübergehend eingestellt“ aus § 5 Abs. 1 Satz 1 GemHVO als neuer Hinweis Nr. 7 zu § 5 GemHVO,
  • die Umsetzung der Regelungen des § 40 Abs. 1 und 4 HGO im Stellenplan durch Hinweis Nr. 8 zu § 5 GH,
  • Änderungen der Hinweise unter Aufgreifen der Bestimmungen insbesondere des Hessischen Tariftreue- und Vergabegesetzes,
  • Aktualisierungen von Gesetzesverweisen,
  • Neufassungen der Hinweise Nrn. 3, 5-7 zu § 39 GemHVO und
  • Übergangsregelungen als Nr. 11.6 Satz 3 der Hinweise zu § 53 GemHVO sowie
  • eine Fundstelle für den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 21.

Der beschriebene Erlass enthält des Weiteren als Neufassung der Anlage 6 zu den Hinweisen zur GemHVO ein neu gefasstes Muster zur Kapitalflussrechnung.

Der vorstehend beschriebene Erlass ist StAnz. NR. 1/2016 auf S. 3-5 veröffentlicht.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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