Startseite Änderung der Hessischen Gemeindeordnung

Änderung der Hessischen Gemeindeordnung

Die letzte Änderung der Hessischen Gemeindeordnung erfolgte durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93). Hier wurde eine Klarstellung in § 120 Abs. 2 HGO geregelt, dass auf örtliche Stiftungen die Regelungen des Stiftungsrechts gemäß § 85 Abs. 1 und § 87 a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB Anwendung finden.

Sofern bei künftigen Satzungen bzw. Satzungsänderungen auf die Hessische Gemeindeordnung Bezug genommen wird, ist dies entsprechend zu beachten.

2.1 Adr

Nach oben scrollen