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Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung veröffentlicht

Die 3. Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung wurde nunmehr im (elektronischen) Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 6/2024 vom 4. März 2024 veröffentlicht. Zu den Inhalten hatten wir bereits mit Meldungen Nr. 80/2023 und Nr. 21/2024 berichtet. 

Zu beachten ist die Übergangsvorschrift nach § 60a der neu gefassten GemHVO. Sie lautet: 

„Bei der Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024, bei Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre auch für das Haushaltsjahr 2025, sowie bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses auf den 31. Dezember 2024 können § 49 sowie die Muster 8, 18, 19 sowie 20 in der am 1. März 2024 geltenden Fassung weiter angewendet werden.“ 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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