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Abschlussbericht Expertenkommission Wahlen in Berlin

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält eine vollständige Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl vom September vergangenen Jahres für notwendig. Nur so könne ein verfassungsgemäßes Ergebnis hergestellt werden. Es habe eine Vielzahl von Wahlfehlern gegeben, die auch Mandatsrelevant gewesen sein. Vor diesem Hintergrund neigt der Gerichtshof offenbar dazu, die Wahlen für ungültig zu erklären. Insbesondere sei die Landeswahlleitung ihrer Kontroll- und Koodinierungspflicht nicht ausreichend nachgekommen, so seien unter anderem die geringe Zahl an Wahlkabinen und Stimmzettel eine direkte Folge dieser unzureichenden Vorbereitungen gewesen. Eine Entscheidung des Gerichts liegt noch nicht vor. Das Verfassungsgericht hat damit die Wahl in einer ersten Einschätzung als ungültig gewertet. Die Vorbereitung auf die Wahl habe den rechtlichen Anforderungen voraussichtlich nicht genügt. Zudem sei es am Wahltag zu unzumutbar langen Wartezeiten vor den Wahllokalen gekommen. Auch die zeitenweisen Schließungen von Wahllokalen und die Austeilung von zu wenigen oder falschen Stimmzetteln werden bemängelt. Wann das endgültige Urteil ausgesprochen wird, steht derzeit noch nicht fest.

Aufgrund der Geschehnisse am Wahltag und Forderungen aus Politik und Zivilgesellschaft, hat sich der Berliner Senat entschlossen, eine unabhängige  Kommission einzuberufen, die „Experten Kommissionen Wahlen in Berlin“ zur Analyse der Unregelmäßigkeiten bei den verbundenen Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Abgeordnetenhaus, zu den Bezirksverordnetenversammlungen und dem Volksentscheid am 26.09.2021 in Berlin sowie zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen in Bezug auf Prozess- und Rechtsänderungen für künftige Wahlen. Aus dem Abschlussbericht der Expertenkommission ergeben sich interessante Hinweise. Wir haben deshalb den Abschlussbericht in unseren Fachinformationen unter der Rubrik „Kommunalwahlen“ eingestellt.

Mit der Bitte um Beachtung!

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