Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich schriftlich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wegen der A1-Bescheinigungen gewandt. Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales konnte nunmehr eine positive Auskunft erteilt werden, wonach die nationalen Regelungen anderer EU-Staaten für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes keine vorherige Beantragung der A1-Bescheinigungen mehr erfordern. Eine entsprechend aktualisierte Handreichung hat das Ministerium der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zugereicht. Auf die in der Anlage beigefügten Regelungen zu den A1-Bescheinigungen wird verwiesen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
