Der Wahltermin wird in Kürze im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes (GVBl.) veröffentlicht.
Mit der Veröffentlichung wird der Wahltermin rechtskräftig.
Mit der Bitte um Beachtung.
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Mit der Veröffentlichung wird der Wahltermin rechtskräftig.
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