In dem LAK geht es darum, dass Fragen, die im Rahmen der Umsetzung des neuen Hessischen Datenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung auftreten, vorgestellt, erörtert, Lösungsmöglichkeiten diskutiert und Ratschläge gegeben werden.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat die Zuständigkeit für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung, auch der Kommunen. Er hat auch bezüglich der Gesetze eine Auslegungskompetenz.
AK Datenschutz 1. Sitzung am 11. April 2018
AK Datenschutz 2. Sitzung am 5. Juni 2018
AK Datenschutz 3. Sitzung am 19. Juli 2018
AK Datenschutz 4. Sitzung am 18. September 2018
