Landesarbeitskreis Datenschutz

In dem LAK geht es darum, dass Fragen, die im Rahmen der Umsetzung des neuen Hessischen Datenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung auftreten, vorgestellt, erörtert, Lösungsmöglichkeiten diskutiert und Ratschläge gegeben werden.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat die Zuständigkeit für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung, auch der Kommunen. Er hat auch bezüglich der Gesetze eine Auslegungskompetenz.

 

AK Datenschutz  1. Sitzung am 11. April 2018 

AK Datenschutz  2. Sitzung am 5. Juni 2018 

AK Datenschutz  3. Sitzung am 19. Juli 2018 

AK Datenschutz  4. Sitzung am 18. September 2018 

AK Datenschutz 5. Sitzung am 4. Dezember 2018

AK Datenschutz 6. Sitzung am 25. Februar 2019

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