Anlässlich der Europameisterschaft wurde vom Bund eine Verordnung, die spezifische Lärmschutzregelungen für sogenannte „Public-Viewing-Veranstaltungen“ mit Übertragung der Spiele der Fußball-EM (u. a. auf Großleinwänden) treffen sollte, nicht weiterverfolgt. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat Informationen zur Rechtslage zur Sicherstellung eines einheitlichen Umgangs in Hessen zusammengestellt, welche Sie beiliegend entnehmen können.
In der Anlage finden Sie das entsprechende Schreiben des Ministeriums.
