Startseite Ländlicher Raum Ländliche Räume: Stellungnahme zur Reform des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes”

Ländliche Räume: Stellungnahme zur Reform des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes”

Im Einzelnen wird von den kommunalen Spitzenverbänden in der Stellungnahme gefordert, dass die ländlichen Räume im Zuge der Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe künftig bedarfsgerecht in ihren jeweiligen räumlichen Zusammenhängen gefördert werden können und nicht lediglich die peripheren, vom demografischen Wandel besonders betroffenen Gebieten, wie es im Gesetzentwurf zur Änderung des GAK-Gesetzes vorgesehen ist. Diese Forderung wird insbesondere mit Blick auf die aktuelle Flüchtlingssituation und der bevorstehenden Integrationsaufgaben, die nur in einem wirtschaftlich leistungsfähigen Umfeld gelingen können, erhoben. Im Übrigen weisen die kommunalen Spitzenverbände auf die Bedeutung der ländlichen Räume für die gesamtwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Stabilität Deutschlands hin. Um die ländlichen Räume im Standortwettbewerb und angesichts demografischer Herausforderungen weiterhin nachhaltig stabilisieren und wirtschaftlich entwickeln zu können, sind wie wirtschaftlichen Potenziale sektorübergreifend zu aktivieren und Wertschöpfungsketten und moderne Arbeitsplätze auch im Handwerk, im verarbeitenden Gewerbe, in der Energiewirtschaft und im Tourismus zu unterstützen. 

Die Stellungnahme wird im Folgenden wiedergegeben: 

Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode haben die Regierungsparteien angekündigt, die in Art. 91a GG verankerte „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ fortzuentwickeln, um unter anderem das Förderspektrum des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung Ländlicher Räume (ELER) umfassend auszuschöpfen und ländliche Räume nachhaltig stabilisieren und entwickeln zu können. Das Bundeskabinett hat hierzu den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-Gesetzes am 13.4 2016 beschlossen. 

Der Sachverständigenrat nimmt den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz zum Anlass, der ihm zugedachten Aufgabe nachzukommen und beratend zum derzeitigen Stand der Überlegungen für eine Fortentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Stellung zu nehmen. 

Der Sachverständigenrat stellt dabei zunächst vorweg heraus, dass sich mit der Ankündigung der Fortentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe bei den Akteuren des ländlichen Raums große Erwartungen verbunden haben und weiterhin verbinden. Je nach Hintergrund und Interessenlage des Akteurs sind diese naturgemäß unterschiedlich akzentuiert. Sie eint jedoch, dass die ländlichen Räume und ihre Entwicklung besser und gezielter gefördert werden sollen: 

Die kommunalen Spitzenverbände und die Wirtschaft erwarten von der Fortentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung eine substantielle sektorübergreifende Neuausrichtung und Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe. Die ländlichen Räume leisten einen wichtigen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Stabilität Deutschlands und dürfen keinesfalls nur als Rest- oder Problemräume neben wirtschaftsstarken Metropolen betrachtet werden. Drei Fünftel des deutschen Bruttosozialprodukts wird in der Fläche erwirtschaftet, davon die Hälfte im ländlichen Raum. Um die ländlichen Räume im Standortwettbewerb und angesichts demografischer Herausforderungen weiterhin nachhaltig stabilisieren und wirtschaftlich entwickeln zu können, sind ihre endogenen, mittelständischen Potentiale gesamthaft und sektorübergreifend zu aktivieren und Wertschöpfungsketten und moderne Arbeitsplätze auch im Handwerk, im verarbeitenden Gewerbe, in der Energiewirtschaft und im Tourismus zu unterstützen. Die Verbände erwarten zudem, dass die ländlichen Räume bedarfsgerecht in ihren jeweiligen räumlichen Zusammenhängen gefördert werden können und nicht lediglich die peripheren, vom demografischen Wandel besonders betroffenen Gebieten. Dies gilt in besonderem Maße angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation und der bevorstehenden Integrationsaufgaben, die nur in einem wirtschaftlich leistungsfähigen Umfeld gelingen können. 

Auch der Deutsche Bauernverband spricht sich dafür aus, sich bei der anstehenden Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe auf den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung zu konzentrieren. Neben der beizubehaltenden Förderung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen sowie umwelt- und ressourcenschonenden Land- und Forstwirtschaft über die Gemeinschaftsaufgabe sieht auch er die Notwendigkeit, die Gemeinschaftsaufgabe hierauf aufsetzend sektor-übergreifend zur Förderung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum zu erweitern. Er unterstreicht dabei die Notwendigkeit einer entsprechenden Mittelerhöhung. 

Die Umweltverbände richten schließlich ihren Fokus bei einer weiterentwickelten Gemeinschaftsaufgabe auf eine deutlichere ökologische Ausrichtung und plädieren dafür, die Förderung des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege als eigenständiges Ziel der Gemeinschaftsaufgabe zu verankern und die Förderung über die bestehenden Agrarumweltmaßnahmen hinaus noch auf weitere, insbesondere investive Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszudehnen.

Bei der Zusammensetzung des Sachverständigenrats wurde versucht, die Interessenlagen der unterschiedlichen Akteure im ländlichen Raum widerzuspiegeln. Insoweit wird jedes einzelne Mitglied des Sachverständigenrates bei der Beurteilung des am 13.4.2016 verabschiedeten Gesetzentwurfs der Bundesregierung für eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe natur-gemäß auch eine andere Akzentsetzung haben. 

Gemeinsam vertritt der Sachverständigenrat die Position, dass die ländlichen Räume und ihre Entwicklung – unter angemessener Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes – besser und gezielter gefördert werden sollen. Dem wird der Gesetzentwurf weder in Bezug auf das bisher vorgesehene zusätzlichen Maßnahmenspektrum, noch in Bezug auf die beschränkte Gebietskulisse für die neuen Maßnahmen und auch nicht in Bezug auf die für die neuen Maßnahmen zusätzlich im Bundeshaushalt 2016 bzw. der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel gerecht. Der Gesetzentwurf bleibt dabei auch hinter dem Förderspektrum des ELER zurück. Für eine wirkungsvolle Förderung ländlicher Räume ist jedoch erforderlich, dass das Förderspektrum der Gemeinschaftsaufgabe den vom ELER eröffneten Spielraum in ganzer Breite ausnutzt. Aus Sicht des Sachverständigenrats verfehlt der Gesetzentwurf damit die Zielsetzungen des Koalitionsvertrags und wird nicht den Herausforderungen der ländlichen Räume gerecht. 

Der Sachverständigenrat spricht sich nachdrücklich dafür aus, die Chance einer bedeutsamen Erweiterung und Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe – für die die große Koalition eine seltene Gelegenheit bietet – zu nutzen und die Gemeinschaftsaufgabe deutlich stärker an den Bedürfnislagen in den ländlichen Räumen und an ihren Herausforderungen und Potentialen zu orientieren. Deshalb sollten zusätzlich zu dem bestehenden Rahmen der Gemeinschafts-aufgabe und ihrer agrarbezogenen Fördermaßnahmen originäre Fördermöglichkeiten auch für nichtlandwirtschaftliche Klein- und Kleinstunternehmen, nicht nur für Kleinstbetriebe der Grundversorgung, sowie für Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege geschaffen und – ohne dabei von vornherein eine Beschränkung auf besonders vom demografischen Wandel betroffene oder periphere Gebiete vorzunehmen – ein Beitrag für eine selbsttragende wirtschaftliche Entwicklung unter Berücksichtigung ökologischer Herausforderungen geleistet werden. 

Der Sachverständigenrat ist der Auffassung, dass eine derartige Fortentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe durch eine entsprechende Ergänzung von Art. 91a GG verdeutlicht und abgesichert werden muss. Die Gemeinschaftsaufgabe sollte dabei zu einem auch ressortüber-greifenden „Leitprogramm“ für die Ländliche Entwicklung fortentwickelt werden. Gleich-zeitig müssen der zusätzlichen und erweiterten Aufgabenstellung entsprechend mehr Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden: Es geht nicht um ein Ausspielen der verschiedenen Interessenlagen der unterschiedlichen Akteure im ländlichen Raum gegeneinander. Vielmehr müssen sie miteinander zum Wohle der ländlichen Räume austariert werden. Die für das Haushaltsjahr 2016 bereit gestellten zusätzlichen 30 Mio. € werden vor diesem Hintergrund einer erweiterten Aufgabenstellung nicht gerecht und sind in den folgenden Jahren unzureichend, um einen substantiellen Beitrag zur nachhaltigen und umweltgerechten Stabilisierung und Entwicklung ländlicher Räume leisten zu können.

Mitglieder des Sachverständigenrates sind: Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Vorsitzender), Prof. Dr. Claudia Neu (Stv. Vorsitzende), Dr. Helga Breuninger, Matthias Daun, Friedhelm Dornseifer, Uwe Fröhlich, Claudia Gilles, Heidi Kluth, Christina Kretzschmar, Dr. Gerd Landsberg, Brigitte Scherb und Prof. Dr. Peter Weingarten.

(DStGB 09.06.2016)

 

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