Startseite Aktuelles Pressemitteilungen Hessischer Städte- und Gemeindebund: Kita-Finanzierung auf dauerhaft verlässliche Grundlage stellen – Kommunen brauchen verlässliche Investitions- und Betriebskostenzuschüsse

Hessischer Städte- und Gemeindebund: Kita-Finanzierung auf dauerhaft verlässliche Grundlage stellen – Kommunen brauchen verlässliche Investitions- und Betriebskostenzuschüsse

Schon im Herbst hatte der Städte- und Gemeindebund seine Stellungnahme zum Landeshaushalt als Brandbrief in Sachen Kinderbetreuungsfinanzierung abgegeben. Die Kommunen kritisieren, dass das Land noch keine Förderzusagen für dringend benötigte Kita-Investitionen gemacht hat. „Vielerorts kann die immer weiter steigende Nachfrage nach Kita-Plätzen nur mit Notbehelfen sichergestellt werden, es werden Wald-Kitagruppen eröffnet, Ess- und Turnräume zu zusätzlichen Gruppenräumen umgewandelt. Landauf, landab besteht so hohe Nachfrage nach Plätzen, dass auch kleine Gemeinden völlig neue zusätzliche Kitas planen,“ beschreibt Schelzke die äußerst angespannte Lage. Ein Kita-Investitionsprogramm des Bundes ist vor diesem Hintergrund völlig überzeichnet.

„Wir haben begrüßt, dass das Land hier aufstockt. Wir fordern: Das muss für alle reichen, und wir brauchen ein dauerhaftes und unbürokratisches Investitionsprogramm für Kitas,“ unterstrich Schelzke. Jugendämter und Kita-Träger könnten den Engpass nicht auf Dauer mit Hilfskonstruktionen überbrücken. „Für 2020 gilt: Alle, die die Bundesmittel rechtzeitig beantragt haben, müssen auch Geld bekommen. Und in den Jahren danach braucht es weiterhin ein verlässliches Fördervolumen und ein neues, einfacheres Förderverfahren. Die Kommunen müssen wissen, mit welchem Geld sie planen können. Nach aktuellen Änderungsanträgen sollen die Landesmittel für Kita-Investitionen auf einige Jahre gestreckt auf 92 Mio. Euro angehoben werden. „Das wird nicht auf Dauer reichen,“ ist Schelzke sicher.

Auch die Betriebskostenzuschüsse von Land und Bund für Kitas reichen laut Schelzke bei weitem nicht. Das Land hat höhere Pauschalen zugesagt. „Aber auch da gibt es Schönheitsfehler: Bundesgeld gibt es nur, weil die Kitas mehr Personal einstellen müssen – wie gewonnen, so zerronnen. Das zusätzliche „Landesgeld“ kommt weitgehend von den Kommunen selbst, über die Heimatumlage,“ kritisiert Schelzke. „Das Land muss endlich wesentlich mehr eigene Mittel für unsere Kleinsten geben,“ sagte er.

„Zurzeit gibt es nicht einmal eine konkrete Aussage, für welche Art von Betreuung konkret das kommunale Geld aus der Starken Heimat zurückverteilt wird. Die Kommunen zahlen schon, bekommen aber noch nichts. Das Land muss jetzt endlich loslegen,“ forderte Schelzke.

 

Hintergründe:

Die Zahl der in Kitas betreuten Kinder und des in Kitas beschäftigen Personals ist in den letzten Jahren drastisch gestiegen – und damit auch die Ausgaben der Kommunen für Kitas.

 

 

Betreute Kinder

 

Jahr

U 3

Ü 3

Kinder         insgesamt

davon mit                Mittagsverpflegung

2013

40.243

189.891

230.134

173.057

2014

45.205

190.970

236.175

180.557

2015

47.841

192.185

240.026

185.011

2016

50.120

193.957

244.077

190.680

2017

53.285

197.220

250.505

197.723

2018

55.573

199.995

255.568

204.161

2019

57.808

204.810

262.618

212.994

         

Zuwachs 2012-2019

17.565

14.919

32.484

39.937

in %

+39%

+8%

+14%

+23%

(eigene Zusammenstellung auf Grundlage der Veröffentlichungen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in Hessen des Hessischen Statistischen Landesamts)

Selbst bei der völlig unrealistischen Annahme flächendeckend maximaler Gruppenbelegung (12 Kinder je Gruppe U 3, 25 Kinder je Gruppe Ü 3) ergäbe sich hier, dass rechnerisch über 2.000 zusätzliche Gruppen erforderlich geworden sind.

Bei Bereinigung um die Verwendung des Aufkommens der Heimatumlage im Umfang von 120 Mio. Euro für Betriebskostenzuweisungen an die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder ergeben sich weitestgehend stagnierende Zuweisungen des Landes (vgl. die Haushaltsansätze lt. Einzelplan 17 S. 140, Mio. Euro):

 

2018

2019

2020

Betriebskostenzuweisungen Ü 3

239,95

242,03

259,03

Betriebskostenzuweisungen U 3

224,96

236,85

358,63

Zusammen

464,91

478,88

617,66

 

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