Sehr geehrte Damen und Herren,
in Anlage übersenden wir Ihnen den Entwurf der Hessischen Kappungsgrenzenverordnung nebst Anschreiben.
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat uns gebeten, diesen Entwurf allen Kommunen zugänglich zu machen und um Rückmeldung gebeten, welche Kommunen zusätzlich in die Kappungsgrenzenverordnung mitaufgenommen werden möchten. Insofern setzen sich die betroffenen Kommunen bitte direkt mit Frau Kiesewetter vom Umweltministerium in Verbindung. Ihre Kontaktdaten lauten wie folgt:
E-Mail: juliane.kiesewetter@umwelt.hessen.de
Telefon: (06 11) 8 15-18 05
Fax: (06 11) 8 15 19 47.
Alternativ kann auch eine Rückmeldung über den Hessischen Städte- und Gemeindebund erfolgen, so dass im Rahmen der Anhörung ein erweiterter Bedarf dem Umweltministerium zur Kenntnis gegeben werden kann.
Hierbei ist die gesetzte Frist bis zum 01.08.2014 zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Siedenschnur Adrian
Geschäftsstelle des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
NL-04.07.14-anlageSchreibenHMUKLV.pdf
NL-04.07.14-Hessische Kappungsgrenzenverordnung.doc.pdf
