Herbsterlass

Sehr geehrte Damen und Herren,

Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städte- und Gemeindebundes haben sich in ihrer gemeinsamen Sitzung am 26. März eingehend mit der Problematik des Herbsterlasses und seiner Folgen befasst. Basis der Erörterungen war eine Vorlage zu Sachstand und rechtlichen Hintergründen des Herbsterlasses, über die einstimmig folgender Beschluss gefasst wurde: „Sie beauftragen die Geschäftsstelle, auf dieser Grundlage weiterhin Gespräche mit dem Hessischen Innenministerium zu führen.

Gleichzeitig fordern der Hauptausschuss und das Präsidium die Aussetzung des Herbsterlasses bis zum Abschluss der Konsultation mit den kommunalen Spitzenverbänden.“

Die Forderung nach einer Aussetzung des Herbsterlasses haben wir in Umsetzung dieser Beschlusses nunmehr an das Innenministerium herangetragen. Das entsprechende Schreiben übersenden wir zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Christian Schelzke
Geschäftsführender Direktor

NL-02.04.14-Hessisches Ministerium des Innern und für Sport.pdf

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