Grundsätze zum regionaltypischen Bauen

Wir weisen darauf hin, dass die Landesregierung die Grundsätze zum regionaltypischen Bauen überarbeitet hat und diese künftig bei der Beantragung von Fördergeldern in der Dorf- und Regionalentwicklung zu beachten sind. Die ab 2023 geltenden Grundsätze zum regionaltypischen Bauen können in der Regionalentwicklung als so genanntes Mehrwertkriterium zu einem erhöhten Fördersatz führen.

Die überarbeiteten Grundsätze zum regionaltypischen Bauen stehen online zum Download bereit.

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