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Fristen für die Aufstellung von Wahlvorschlägen

Durch das Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 07.05.2020 (GVBL S. 618) sind Fristen für die frühestmögliche Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung und die Aufstellung von Wahlvorschlägen eingeführt worden. Es wird insofern auf die Ausführungen in dem Schreiben verwiesen.

Das Schreiben ist als Anlage abrufbar.

Mit der Bitte um Beachtung.

Anlage: Wahlvorschläge

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