Aufgrund der Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes vom 24.01.2018 (GVBl. S. 19) sind für den Vollzug der Abschnitte 2-5 und 7 des Prostitutionsschutzgesetzes mit Ausnahme der gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG die Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörden in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern zuständig.
Damit besteht auch eine Zuständigkeit in Bezug auf die Durchführung des Beratungsgespräches und der Anmeldung von Prostituierten.
Das Beratungs- und Informationszentrum für Migrantinnen FIM – Frauenrechte ist Menschenrecht e. V. – bietet in diesem Zusammenhang eine kostenlose Fortbildungsveranstaltung an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Mittwoch, 30. Mai 2018 (Teil 1)
Donnerstag, 07. Juni 2018 (Teil 2)
jeweils von 10.30 Uhr bis 17 Uhr
Tagungsort:
SAALBAU Gallus
Frankenallee 111, Seminarraum 3
60326 Frankfurt am Main
