Die Veranstaltung ist als „Nachweis der Fortbildung Sachkunde“ nach § 9, Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes anerkannt. Achtung: Die Teilnahme dient nicht der Erlangung der Sachkunde bzw. der Ausstellung des Sachkundeausweises (neu).
Alle Diejenigen, die eine Bescheinigung zur Teilnahme an der „Fortbildung Sachkunde“ benötigen, müssen sich hierzu verbindlich anmelden. Die Teilnahmebescheinigung ist gut aufzubewahren und bei Kontrollen vorzuzeigen!
Anmeldung über:
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) Tel.: +49 (0) 561 – 72 99 333 Fax: +49 (0) 611 – 327 609 219 FAX-Vorlage zum Herunterladen E-Mail: Pflanzenschutzsachkunde@LLH.hessen.de
oder per Online-Anmeldung: – Bitte geben Sie dort ihr Geburtsdatum und Geburtsort in dem Feld „Zusätzliche Angaben“ an:
https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/52917/
