§ 12 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) verlangt in Vorbereitung von Entscheidungen über größere Investitionen, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen u.a. nach einem Wirtschaftlichkeitsvergleich und einer Abschätzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten und Folgekosten. Hierfür hat die Geschäftsstelle das Modell einer Arbeitshilfe erstellt. Es handelt sich lediglich um eine Testversion, daher sind wir für Anregungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge Ihrerseits dankbar.“
