Startseite Kommunalfinanzen Arbeitshilfen „Folgekosten von Investitionen, Instandsetzungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach § 12 GemHVO

„Folgekosten von Investitionen, Instandsetzungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach § 12 GemHVO

§ 12 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) verlangt in Vorbereitung von Entscheidungen über größere Investitionen, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen u.a. nach einem Wirtschaftlichkeitsvergleich und einer Abschätzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten und Folgekosten. Hierfür hat die Geschäftsstelle das Modell einer Arbeitshilfe erstellt. Es handelt sich lediglich um eine Testversion, daher sind wir für Anregungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge Ihrerseits dankbar.“

Modell-Folgekostenrechner.xlsx

Handbuch zur Investitionsrechnung

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