Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden können Anträge zur Förderung der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels einreichen und zwar bis spätestens
15.10.2023.
Für die Anmeldung (als Anlage beigefügt) ist der inhaltlich aktualisierte Antragsvordruck zu verwenden.
Für Rückfragen steht das Fachreferat Wohnungsbau und Wohnungsrecht zur Verfügung. Zuständig sind Herr Pfeiffer, E-Mail: marco.pfeiffer@wirtschaft.hessen.de , Tel. 0611/815-2941 sowie Herr Lippert, E-Mail: gerhard.lippert@wirtschaft.hessen.de , Tel. 0611/815-2672.
Auch bei dem neuen Antrag ist wiederum zu berücksichtigen, dass entsprechende Unterlagen beigefügt werden müssen (Ziff. 6 des beigefügten Antragsformulars). Die Antragsfrist ist, im Vergleich zum letzten Jahr deutlich erweitert worden.
Wir bitten um Beachtung.
Anlage
Antragsformular zur Förderung der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels
