Die Förderung erfolgt aufgrund der Richtlinie des Landes Hessen für die Förderung der Erstellung qualifizierter Mietspiegel vom 21.05.2021 (Staatsanzeiger Seite 798).
Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden können Anträge zur Förderung der
Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels einreichen und zwar bis spätestens
15.10.2024.
Ab sofort ist die Antragstellung in digitaler Form möglich und kann unter dem Link
https://antrag.hessen.de/Mietspiegel erfolgen.
Für Rückfragen steht das Fachreferat Wohnungsbau und Wohnungsrecht zur Verfügung.
Zuständig sind Herr Pfeiffer, E-Mail: marco.pfeiffer@wirtschaft.hessen.de ,Telefon: 0611/815-2941 sowie Herr Lippert, E-Mail: gerhard.lippert@wirtschaft.hessen.de , Telefon: 0611/815-2672.
Wir bitten um Beachtung
