Gemeinsames Ziel des Förderprogrammes für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten ist es, die Kinderbetreuung und den Präsenzunterricht an den Schulen mit geeignetem Infektionsschutz aufrecht zu erhalten und somit Bildungsbrüche zu vermeiden. Ein besonderer Handlungsbedarf besteht vor allem bei den gemeinschaftlich von Kindern und pädagogischen Fach-bzw. Lehrkräften genutzten Räumen mit nur eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Einrichtungen für Kindern unter zwölf Jahren, da dieser Personengruppe derzeit kein Impfangebot gemacht werden kann.
Anbei die Förderrichtlinie mobile Luftreiniger zu Ihrer Kenntnis: Förderrichtlinie_mobile Luftreiniger_mit Kontingent_27102021
Information:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat II1, Kinder, frühkindliche Bildung
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Tel.: 0611-3219-3319
Fax: 0611-32719-3319
E-Mail: Meike.Usmar@hsm.hessen.de
