Das hat der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer zum Internationalen Tag des Ehrenamts am 5. Dezember 2019 mitgeteilt. Damit sollen jährlich 500.000 Euro für die Förderung von ehrenamtlichem Engagement in Hessens Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen.
Die Richtlinie tritt ab dem 1. Januar 2020 in Kraft. Sie ist ein Bestandteil der Ehrenamtskampagne der Hessischen Staatskanzlei, die das Ziel hat, die Bedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern und die Anerkennungskultur zu stärken.
Nähere Informationen unter: https://www.gemeinsam-aktiv.de/dynasite.cfm?dsmid=19340&newsid=34295&skipfurl=1
