Verkehrsrecht

Onlineumfrage zur ÖPNV-Zugänglichkeit

Damit der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als attraktive Mobilitätsalternative wahrgenommen wird, muss er einladend, barrierefrei und vor allem unkompliziert nutzbar sein. Das vom ökologischen Verkehrsclub VCD durchgeführte Projekt »Einfach einsteigen – Zugänglichkeitscheck des ÖPNV« verfolgt das Ziel, Zugangshindernisse, welche die Nutzung von Bussen und Bahnen erschweren, zu identifizieren.

Straßenrecht

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 Die gebündelten Bundestags-, Landtagswahlen und Bürgermeisterwahlen haben zu einem verstärkten Beratungsbedarf im Bereich der Wahlwerbung bzw. der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen geführt. Insbesondere wurde die Frage der Aufteilung der Plakatquoten zwischen den Parteien und den einzelne Wahlen vor Ort kontrovers diskutiert. Mit einem erheblichen Beratungsaufwand konnten viele Fragestellungen  vor Ort gelöst werden. Wegen der Besonderheiten bei diesen Wahlen konnte auch nicht mit einer einheitlichen Handlungsempfehlung gearbeitet werden. Der Hessische Städte- und Gemeindebund wurde zum Gesetz zur Neuordnung der Behörden für Straßen- und Verkehrsverwaltung gehört. Im Rahmen dieser Gesetzesnovelle wurden verschiedene straßenrechtliche Vorschriften novelliert. Insbesondere hat der Gesetzgeber entgegen der Stellungnahme des Hess. Städte- und Gemeindebundes § 6a HStrG ergänzt. In Zukunft wir bei der Planfeststellung für den Bau einer Umgehungsstraße bereits die Einziehung bzw. Umwidmung bisheriger Umgehungsstraßen beschlossen. Es besteht keine Möglichkeit mehr, nach dem Bau einer Umgehungsstraße gegen die Herabstufung von bisherigen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen rechtlich vorzugehen. Bisher hat der Gesetzgeber die langjährige Forderung § 10 HStrG (Straßenreinigung) zu novellieren, nicht umgesetzt. Seit Jahren fordern wir, dass die Verpflichtung der Anlieger zum Winterdienst auch auf Straßen- bzw. Verkehrsflächen erweitert werden kann. Diese Forderung beruht auf dem Umstand, dass in den …

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Verkehrsrecht

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 Im Rahmen des Verkehrsrechts ist auf die Novellierung der StVO (Stand 2013) hinzuweisen. Die sogenannte Schildernovelle sollte zu einer erheblichen Vereinfachung und Reduzierung des Schilderwaldes führen. Mithin sollte einige Verkehrszeichen entfallen und der Begründungsaufwand für verkehrsrechtliche Anordnungen steigen. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass dieses Ziel nicht erreicht worden ist. Die Anzahl der Straßenverkehrszeichen hat nicht erheblich abgenommen, vielmehr ist aus unsere Beratungspraxis zu erkennen, dass der Wunsch nach Einzelregelungen ununterbrochen besteht. Unmittelbare praktische Auswirkungen haben im Gegensatz dazu die Neuerungen, die den Fahrradverkehr betreffen. Hier ist insbesondere die vereinfachte Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr zu nennen. Im Rahmen der sog. Schildernovelle der StVO kann auch nochmals auf den ungeliebten „Radarwarnzeichenerlass“ des Hess. Verkehrsministers Rentsch verwiesen werden. Nach der novellierten Verkehrsordnung dürfen Verkehrszeichen nur dort angebracht werden, wo dies im Einzelfall besonders erforderlich ist. Der Erlass des Verkehrsministers sieht im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorgaben jedoch eine pauschale Verpflichtung zu Aufstellung dieser Schilder vor. Insofern hat der Städte- und Gemeindebund sich ausdrücklich gegen diese Regelung verwehrt. Diese straßenverkehrsrechtliche Anordnung richtet sich an die jeweiligen Straßenbaulastträger. Über 90 % der ortsstationären Geschwindigkeitsmessanlagen befinden sich an klassifizierten Straßen, so dass die kommunalen …

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Feldwegerecht

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 Es ist festzustellen, dass die verstärkte „gewerbliche Nutzung“ von Feldwegen zu einem erheblichen Konfliktpotenzial vor Ort führen kann. Im Rahmen der energetischen Wende sind verstärkt Bio-Energieanlagen im ländlichen Raum entstanden. Dies führt punktuell zu einem erheblichen Anstieg des Verkehrs auf kommunalen Feldwegen. Infolge dessen, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge immer schwerer werden, können die Kommunen vor Ort den Wegeunterhalt zum Teil nicht mehr gewährleisten. Dies führt zu einem erheblichen Anstieg der Anfragen, wie mit diesem Konflikt umgegangen werden kann. So enthält z.B. der Verkehrszeichenkatalog in der Straßenverkehrsordnung mit dem Verkehrszeichen „landwirtschaftlicher Verkehr frei“, kein vernünftiges Regelungsinstrumentarium, um den Zulieferverkehr für solche Anlage zu steuern. Darüber hinaus bietet die derzeitige Rechtslage auch keine Instrumentarien, um die Betreiber der Anlagen an den Kosten für den Wegeunterhalt zu beteiligen. Derzeit werden die Richtlinien für die Anforderung an den Wegeausbau im ländlichen Raum überarbeitet, mit der Folge, dass dem geänderten Nutzungsverhalten auf diesen Wegen in dem Sinne Rechnung getragen wird, dass die Anforderungen für die Traglast beim Bau von Landwirtschaftlichen Wegen erheblich angehoben werden. Dies kann dazu führen, dass sog. Hauptwirtschaftswege in Zukunft mit einem wesentlich stärkeren Unterbau zu versehen sind, was erheblichen Folgekosten auslösen wird.

Luftverkehr

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 Die Lärmbelastungen, die durch den Ausbau des Frankfurter Flughafens eingetreten sind, haben dazu geführt, dass eine große Anzahl der Anrainerkommunen gegen die neuen Flugrouten vorgehen. Der Hessische Städte- und Gemeindebund kann in diesen Streitverfahren keine aktive Position einnehmen, da es erhebliche widerstreitende rechtliche Interessen zu vertreten gibt. Im Einzelfall konnten daher in diesem Bereich nur allgemeine Hinweise auf die Rechtslage gegeben werden. Wegen der widerstreitenden Interessen war es uns z.B. nicht möglich eine Stellungnahme zu den Ausweisungen der Fluglärmschutzbereiche des Flughafens Frankfurt am Main abzugeben. Jede Korrektur der Schutzbereiche verletzt denknotwenig die Interessen eines anderen Mitgliedes des Verbandes und verhindert somit eine Stellungnahme und rechtliche Bewertung. Im Rahmen des Ausbaus und der Inbetriebnahme des Flughafens Calden-Kassel wurden wir vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung beteiligt. Die den Ausbau betreffenden Verordnungen wurden an die unmittelbar betroffenen Kommunen weitergeleitet, da eine Stellungnahme ebenfalls wegen des bestehenden Interessenwiderstreits durch die Geschäftsstelle nicht gefertigt werden konnte.

Nahverkehr

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013 In dem Berichtszeitraum haben wir zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr Stellung bezogen. Kritisiert wurde durch den Geschäftsstelle insbesondere, dass die von uns vertretenen Städte und Gemeinden nach den Vorgaben des Gesetzes keine unmittelbaren Möglichkeiten zur Mitwirkung und Einwirkung haben. Träger der öffentlichen Nahverkehrsorganisationen sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte, die den ÖPNV mit finanzierenden Kommunen werden im ÖPNV-Gesetz nicht erwähnt. Die von uns vertretenen Städte und Gemeinden sind zwar über die Kreisumlage unmittelbar am ÖPNV beteiligt, haben aber keine unmittelbaren Mitspracherechte. Das neue ÖPNVG stärkt unmittelbar die Rolle der Verkehrsverbünde. Nach unserer Auffassung dient dieser Schritt dazu, um im Rahmen des ÖPNV weitere Rationalisierungsmöglichkeiten zu eröffnen.  Da bereits jetzt Klarheit darüber besteht, dass alleine mit Einsparrungen, die auf Grund notwendiger Investitionen entstehende Finanzierungslücke für den ÖPNV, nicht geschlossen werden kann, haben wir in unserer Stellungnahme gefordert,  dass weitere Landesmittel in den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs fließen müssen. Nur durch entsprechende Investitionen kann erreicht werden, dass der ÖPNV auch in Zukunft leistungsfähig und interessant für die Nutzer bleibt. Die Städte und Kommunen können nicht allein die Kosten für die Aufrechterhaltung …

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