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Ordnungsamt
10. Dezember 2025 | 14:00 - 12. Dezember 2025 | 12:00
Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen, kommunale Mandatsträger/innen, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder.
Ansprechpartnerin:
Frau Pleier
Telefon: 06108 6001-52
E-Mail: Lehrgang2.1@hsgb.de
Lehrgangsinhalte:
- Brandschutzrecht (aktuelle Themen und Rechtsprechung im Brandschutzrecht, Gebührenfragen)
- Straßen- und Wegerecht (aktuelle Entscheidungen und Fallbeispiele)
- Gewerbe- und Gaststättenrecht (aktuelle Themen des Gewerbe- und Gaststättenrecht, Rechtsprechungsübersicht)
- Obdachlosenrecht (Grundzüge, Verfügungstechnik und Rechtsprechungsübersicht)
Zielgruppe:
- Der Lehrgang ist für alle Personengruppen (Bürgermeister/-innen, Bedienstete, Mandatsträger/-innen, u.a.) offen.
Teilnahmegebühr:
- Die Teilnahmegebühr beträgt 340,00 Euro für Mitglieder und 480,00 Euro für Nichtmitglieder
- In der Teilnahmegebühr für die Lehrgänge sind die Kosten für die Übernachtung (2 Übernachtungen im Hotel (EZ) sowie Verpflegung wie folgt enthalten:
Mittagessen und Abendessen am ersten Tag sowie Frühstück und Mittagessen am zweiten und dritten Tag - Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.
Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden. - Sollten Sie für den gebuchten Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Arbeitsplan erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.
- Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.
- Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.
Anmeldung
- Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das folgende Anmeldeformular für „Präsenz-Lehrgänge“ zu verwenden
- Nutzen Sie ausschließlich die oben angegebene E-Mail-Adresse
- oder senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder per Fax zu
- Die Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn
Anmeldeschluss
- 01.08.2025
Für Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation steht Ihnen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
