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Grundlagen Kommunalfinanzen II
31. Oktober 2025 | 9:30 - 16:00
Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen, kommunale Mandatsträger/innen, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder.
Ansprechpartnerin:
Frau Ehrl
Telefon: 06108 6001-34
E-Mail: Lehrgang1.2@hsgb.de
Lehrgangsinhalte:
- Grundlagen Kommunalfinanzen II – Kommunales Haushaltswesen
Der kommunale Haushalt – das muss kein Buch mit sieben Siegeln sein. Grundwissen zum Haushalt, vom Haushaltsplan zum Jahresabschluss will unser Grundlagenseminar rund um den kommunalen Haushalt vermitteln.
Zielgruppe:
Das Tagesseminar richtet sich insbesondere an
- Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in kommunalen Gremien,
- Quereinsteiger und Quereingestiegene in die Kommunalverwaltung,
- Kommunalpolitisch Interessierte,
- Alle, die Wissen zu Haushalt und Jahresabschluss in kompakter Form erwerben oder auffrischen wollen.
Referenten:
- Geschäftsführer Dr. David Rauber, HSGB
- Leitende Verwaltungsdirektorin Alexandra Rauscher, HSGB
- Verwaltungsdirektor Martin Jung, HSGB
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt 135,00 € Euro pro Person für Mitgliedskommunen des HSGB und 300,00 Euro pro Person für Nichtmitglieder.
In der Teilnahmegebühr inbegriffen sind auch die Handouts, die in der Veranstaltung ausgegeben werden sowie ein Mittagsimbiss.
Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.
Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereitgestellt
werden.
Sollten Sie für ein Tagesseminar berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Programm erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnehmergebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben festgelegten Frist abmelden.
Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto
abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.
Anmeldung:
Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das Anmeldeformular zu verwenden.
Anmeldeschluss ist Donnerstag, 29. April 2025.
Zu- bzw. Absagen sowie die genauen Zeit- und Arbeitspläne werden Ihnen rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn zugeschickt.
Weitere Veranstaltungen:
Aktuell ist für Freitag, 31.10.2025 ein Tagesseminar „Grundlagen Kommunalfinanzen II –
Kommunales Haushaltswesen“ vorgesehen (ebenfalls in Nidda-Bad Salzhausen). Hier wird die Ausschreibung ca. im August 2025 erfolgen.
