Evaluierung des § 13b BauGB

Nun wendet sich das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung mit Schreiben aus dem Januar 2019 zur Evaluierung des § 13b BauGB an die hessischen Städte und Gemeinden.
Nähere Informationen finden Sie in der der Anlage.
Wir bitten um Kenntnisnahme.

Anlage 1: Anschreiben wg. Evaluierung

Anlage 2: Fragenbogen Evaluierung

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