Nun wendet sich das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung mit Schreiben aus dem Januar 2019 zur Evaluierung des § 13b BauGB an die hessischen Städte und Gemeinden.
Nähere Informationen finden Sie in der der Anlage.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Anlage 1: Anschreiben wg. Evaluierung
Anlage 2: Fragenbogen Evaluierung
