Startseite Fachinformationen Fachinformationen Sonstige Rechtsgebiete Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen

Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen

Änderungen sind nur in Anlage B, C und D erfolgt. Anlage A gilt unverändert in der Fassung vom 14.12.2012 teilweise geändert in der Fassung vom 10.10.2017 als verlängert fort. Den Erlass können Sie digital auf der Internetseite des Staatsanzeigers abrufen.

https://www.staatsanzeiger-hessen.de/dokument/?user_nvurlapi_pi1[pdf]=StAnz-Hessen-Ausgabe-2022-50.pdf#page=4

Der Erlass kann als Orientierung für einen Aktenführungserlass in der jeweiligen Gemeinde/Stadt herangezogen werden.

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