Änderungen sind nur in Anlage B, C und D erfolgt. Anlage A gilt unverändert in der Fassung vom 14.12.2012 teilweise geändert in der Fassung vom 10.10.2017 als verlängert fort. Den Erlass können Sie digital auf der Internetseite des Staatsanzeigers abrufen.
Der Erlass kann als Orientierung für einen Aktenführungserlass in der jeweiligen Gemeinde/Stadt herangezogen werden.
