Aufgrund der erhöhten Infektionslage durch die Omikron-Variante sollen die Übertragungsgefahren auch in den Feuerwehren reduziert werden. Der Erlass gilt zunächst bis zum 31.01.2022 und beinhaltet folgende Regelungen:
– Ausbildung an der Hessischen Landesfeuerwehrschule
– Ausbildung auf Ebene der Kreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte
– Durchführung des Feuerwehrdienstes auf Standortebene
– Wahlhandlungen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren gem. § 12 HBKG
– Atemschutz- und Taucherausbildung
– Betrieb der zentralen Leitstellen
– Zugang zur Landestechnik in den zentralen Leitstellen
– Katastrophenschutz
Der Erlass ist in der Anlage beigefügt.
