Startseite Fachinformationen Fachinformationen Ordnungsrecht Erlass mit Regelungen für den Brand- und Katastrophenschutz aufgrund der aktuellen Corona-Lage

Erlass mit Regelungen für den Brand- und Katastrophenschutz aufgrund der aktuellen Corona-Lage

Aufgrund der erhöhten Infektionslage durch die Omikron-Variante sollen die Übertragungsgefahren auch in den Feuerwehren reduziert werden. Der Erlass gilt zunächst bis zum 31.01.2022 und beinhaltet folgende Regelungen:

–              Ausbildung an der Hessischen Landesfeuerwehrschule

–              Ausbildung auf Ebene der Kreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte

–              Durchführung des Feuerwehrdienstes auf Standortebene

–              Wahlhandlungen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren gem. § 12 HBKG

–              Atemschutz- und Taucherausbildung

–              Betrieb der zentralen Leitstellen

–              Zugang zur Landestechnik in den zentralen Leitstellen

–              Katastrophenschutz

Der Erlass ist in der Anlage beigefügt.

Anlage

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