Am Interessenbekundungsverfahren können Städte, Gemeinden und Stadtteile teilnehmen mit einer Einwohner*innenzahl von 10.000 bis 250.000. Vorausgesetzt wird eine Kooperation zwischen Akteuren aus der kommunalen Verwaltung und der Zivilgesellschaft sowie optional aus der Wirtschaft. Gemeinschaftliche Interessenbekundungen sind bis zum 21. März 2022 möglich unter https://www.engagiertestadt.de/mitmachen/.
Alle wichtigen Informationen hierzu sowie über das Netzwerkprogramm und seine Angebote finden Sie unter: www.engagiertestadt.de/mitmachen/faq. Für alle interessierten Organisationen, Initiativen, Stadtverwaltungen und Unternehmen gibt es am 9. Februar 2022 von 11-12:30 Uhr ein Info-Webinar mit dem Team vom Programmbüro der „Engagierten Stadt“.
Das Land Hessen als Regionalpartner des Netzwerkprogramms steht bei Fragen zur Verfügung. Ansprechpartnerinnen finden Sie in LandesEhrenamtsagentur Hessen (claudia.spruch.leah@stk.hessen.de, 0611 32114950, Webseite www.deinehrenamt.de).
