Nach Nr. 6.2 Abs. 2 betrug diese Maßnahmepauschale bzw. das dort erwähnte Entgelt zunächst 1.140,- € pro Jahr.
Nach der Dritten Zusatzvereinbarung zu dieser Regelung beträgt die Maßnahmepauschale ab dem 1. Januar 2022 1.275,- € pro Jahr.
Dies wurde zwischen den Vertragspartnern der Rahmenvereinbarung (Hessischer Städtetag, Hessischer Landkreistag, Hessischer Städte- und Gemeindebund, Liga der Freien Wohlfahrtspflege) im Oktober 2021 vereinbart.
Anlage:
Dritte Zusatzvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Integration
