Startseite Steuer- und Finanzdaten Die Grundsteuerreform – Bereitstellung der Daten des Grundsteuermessbescheides über ELSTER- Transfer

Die Grundsteuerreform – Bereitstellung der Daten des Grundsteuermessbescheides über ELSTER- Transfer

Die OFD- Frankfurt bittet uns nachfolgende Informationen an Sie weiter zu geben:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Eildienst des Hessischen Städte und Gemeindebundes vom 15. September 2021 und mit dem Rundschreiben des Hessischen Städtetags vom 22. September 2021 wurden Sie bereits darüber informiert, dass die im Wege der Grundsteuerreform bereitzustellenden
Daten zu den Grundsteuermessbeträgen ausschließlich elektronisch übermittelt werden. Die Steuerverwaltungen der Länder bieten mit ELSTER-Transfer hierfür eine stabile und sichere Schnittstelle.
Wir möchten Sie jetzt darum bitten, frühzeitig die Grundlagen für die elektronische Verarbeitung der neuen Grundsteuermessbeträge zu schaffen. Dazu benötigen Sie zuerst eine Registrierung als “Organisation” bei “Mein ELSTER” (Organisationszertifikat). Mit diesem Zertifikat
können Sie anschließend die Verfahrensart “GMBX” bei ELSTER-Transfer beantragen.
Zur Unterstützung haben wir für Sie ein Merkblatt erstellt, das Sie mit den wichtigsten Informationen rund um die Registrierung und Beantragung versorgt.
Sollten im Zuge des Registrierungsprozesses noch technische Fragen auftreten, nutzen Sie gerne das Funktionspostfach Elster-Datenaustausch@hzd.hessen.de.
Allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform richten Sie bitte weiterhin an Ihren Spitzenverband. Der Hessische Städte- und Gemeindebund sowie der Hessische Städtetag und die Hessische Steuerverwaltung befinden sich im regelmäßigen Austausch und werden Ihre
Fragen in diesem Rahmen erörtern.
Zudem dürfen wir Sie darüber informieren, dass wir für Sie derzeit digitale lnformationsveranstaltungen, die voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar 2022 stattfinden werden, planen.
Weitere Informationen hierzu folgen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hessische Steuerverwaltung”

Um Sie umfassend zu informieren werden wir dem Wunsch der OFD, Sie über den Eildienst zu informieren, gerne auch weiterhin aufgreifen.
Die Geschäftsstelle stellt die entsprechende Information der Hessischen Steuerverwaltung in der Anlage zur Verfügung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.

Anlage: Grundsteuerreform-Elster Transfer-Anlage

Nach oben scrollen