Das Schlossgrabenfest in Darmstadt (25.05. bis 28.05.2023) ist zum Gerichtsfall geworden und musste nach einer Lärmbeschwerde die Lautstärke senken. Nun blicken viele Kommunen nach Darmstadt und sorgen sich, dass es auch Ihre Veranstaltungen künftig treffen könnte. Zwar gibt es eine Freizeitlärmrichtlinie, doch der Fall zeigt, dass viele Fragen offen sind. Der Hessische Städte- und Gemeindebund fordert deshalb klarere gesetzliche Regelungen – Vor allem da es gerade Veranstaltungen wie Schützenfeste, Kerben oder Feuerwehrfeste sind, die das kulturelle Leben prägen. Die Stadt Darmstadt hat wie auch der Veranstalter bereits Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof in Darmstadt eingelegt.
Darmstadt: Volksfest auf Zimmerlautstärk
(ZDF drehscheibe, 30.06.2023, von Markus Wolsiffer)
(ab Minute 02:27: Statement Johannes Heger, Geschäftsführer Hessischer Städte- und Gemeindebund)
(© Abb.: ZDF drehscheibe / www.zdf.de)
