Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis 2018

Nachdem vom Bundesgesetzgeber mit Gesetz vom 22.12.2014 das Sondervermögen Kinderbetreuungsfinanzierung um weitere 550 Mio. € aufgestockt wurde, wovon Hessen ca. 42 Mio. für den U3 Ausbau erhält, wurde nunmehr vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis 2018 erlassen.

 

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