Online-Befragung der LAG KitaEltern Hessen e.V. zur Elternbeteiligung an der Kindertagesbetreuung in den Kommunen
Nach § 3 Abs. 1 HKJGB werden die Leistungen der Jugendhilfe von den Trägern der freien und der öffentlichen Jugendhilfe sowie von kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbänden erbracht. 27 HKJGB regelt die Anhörungsrechte der Eltern, wobei die Leitung der Tageseinrichtung mindestens einmal im Jahr eine Elternversammlung einzuberufen hat, aus deren Mitte ein Elternbeirat zu wählen ist. Dieser Elternbeirat ist vor Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Bildung, Erziehung und Betreuung anzuhören. Das Nähere hat der Träger zu regeln.
