Online-Befragung der LAG KitaEltern Hessen e.V. zur Elternbeteiligung an der Kindertagesbetreuung in den Kommunen

Nach § 3 Abs. 1 HKJGB werden die Leistungen der Jugendhilfe von den Trägern der freien und der öffentlichen Jugendhilfe sowie von kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbänden erbracht. 27 HKJGB regelt die Anhörungsrechte der Eltern, wobei die Leitung der Tageseinrichtung mindestens einmal im Jahr eine Elternversammlung einzuberufen hat, aus deren Mitte ein Elternbeirat zu wählen ist. Dieser Elternbeirat ist vor Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Bildung, Erziehung und Betreuung anzuhören. Das Nähere hat der Träger zu regeln.

Informationen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zur Beitragsfreistellung nach dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz zur Änderung des HKJuB und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 19/5422)

Derzeit erreichen das Fachreferat im Sozialministerium eine Vielzahl von Anfragen zur geplanten Neuregelung der Beitragsfreistellung in dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 19/5472). Das Ministerium hat eine Powerpoint-Präsentation übersandt, in der einzelne Aspekte nochmals kurz aufgegriffen werden.

Nach oben scrollen