Ausbildungsseminare zum kommunalen Elektromobilitätsbeauftragten

Die Energiewende und das damit verbundene Ziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen ist verbunden mit dem Ausbau der Elektromobilität. Gerade die Kommunen stehen hier vor vielen neuen Anforderungen: Neben Überlegungen zum Einsatz eigener Elektrofahrzeuge im kommunalen Fuhrpark werden sie mit Fragen zur Erstellung und Genehmigung öffentlicher Ladeinfrastruktur, zu innerstädtischen Verkehrskonzepten, zur Stadtentwicklung oder zur Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs konfrontiert.

Umweltrechtliches Praktikerseminar des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen – Sommersemester 2016

Das Umweltrechtliche Praktikerseminar wird von Prof. Dr. Franz Reimer veranstaltet und dient dazu, in der Begegnung von Wissenschaftlern und Praktikern aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen einen Austausch umweltrechtlicher Erkenntnisse und Erfahrungen und eine Diskussion hierüber zu ermöglichen. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte

Das Bundesumweltministerium hat am 01. Juli 2015 den neuen „Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte mit bundesweiter Ausstrahlung“ veröffentlicht. Die Projekte sollen insbesondere einen Beitrag zur Erreichung des deutschen Klimaziels für 2020 leisten und damit die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz unterstützen.

Aktionsbündnis Klimaschutz gegründet

Am 25. März 2015 wurde in Berlin unter Beteiligung des DStGB das Aktionsbündnis Klimaschutz gegründet. Daran sind etwa 170 Verbände, Länder- und Kommunalvertreter beteiligt. Das Bündnis soll insbesondere Bereiche und Potentiale zur Treibhausgasemissionsreduzierung identifizieren. Staatssekretär Flasbarth hat den Kommunen eine zusätzliche Ausstattung der Kommunalrichtlinie ab 2016 in Aussicht gestellt.

Eckpunkte zur Novellierung der Anreizregulierung für moderne Verteilernetze

Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Eckpunktepapier „Moderner Regulierungsrahmen für moderne Verteilernetze“ veröffentlicht. Kernstück ist die Novelle der Anreizregulierungsverordnung. Sie legt für die regulierten Netzbetreiber – auch aus dem kommunalen Bereich – fest, wie viel Geld sie für den Betrieb und die Erweiterung ihrer Energienetze über die Netzentgelte von den Netznutzern einnehmen dürfen. Mit der Novellierung sollen Investitionsbedingungen verbessert und Effizienzanreize gestärkt werden. Vorgesehen ist dort eine deutliche Verschärfung für kleinere Verteilnetzbetreiber im vereinfachten Verfahren, als auch beim Effizienzvergleich im Regelverfahren. Aus kommunaler Sicht werden solche Ansätze eindeutig abgelehnt. Sie führen zu einem ohnehin bereits bestehenden unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand kommunaler Netzbetreiber. Sinnvolle regulatorische Ansätze zur Förderung der dezentralen und energieeffizienten Energieerzeugungs- und Versorgungsstrukturen würden dadurch ausgehebelt.

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