Aktuell prüft die EU-Kommission auf Grundlage der Europäischen Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH – Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) das Verbot von bestimmten Mikroplastiken, die bewusst in die Umwelt freigesetzt werden. Mit der Prüfung möglicher Verbote hat die EU-Kommission die European Chemical Agency (ECHA) beauftragt, die Ende März 2019 einen Beschränkungsvorschlag veröffentlicht hat, wonach das Inverkehrbringen von „bewusst zugesetztem“ Mikroplastik verboten werden soll. Hierunter fällt auch das als Füllstoff (Infill) verwendete Kunststoffgranulat für Kunstrasensysteme.