Startseite Stellenangebote Mitglieder Bei der Stadt Eschborn ist im Wege der Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats (w/m/d) für die nach § 39a Abs. 2 S. 1 der Hessischen Gemeindeordnung sechs Jahre betragende Amtsdauer im Beamtenverhältnis auf Zeit zu besetzen.

Bei der Stadt Eschborn ist im Wege der Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats (w/m/d) für die nach § 39a Abs. 2 S. 1 der Hessischen Gemeindeordnung sechs Jahre betragende Amtsdauer im Beamtenverhältnis auf Zeit zu besetzen.

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