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Anerkennung der Ordnungsbehörden als Teilnehmer am Digitalfunk BOS

 

Ein entsprechendes Antragsverfahren ist erforderlich. Eine Förderung der Endgeräte durch das Land Hessen ist nicht vorgesehen.

Das Schreiben und die Kontaktdaten der Präsidien finden Sie in den Anlagen

Funkrichtlinie Digitalfunk BOS – Anerkennungsrichtlinie vom 7 Juli 2021

Anerkennung der Ordnungsbehörden als Teilnehmer am Digitalfunk BOS

Kontaktdaten der Ansprechpartner der Präsidien

 

Mit der Bitte um Beachtung

2.1 – Hg/Sie

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